Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2021 beschlossen. Dies enthält ein Paket zur Stärkung von Vereinen und Ehrenamtlichen. Darüber informiert der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke. „Durch Steuerentlastungen und Bürokratieabbau wollen wir die unverzichtbare Arbeit im Ehrenamt erleichtern. Damit bringen wir auch unseren großen Respekt vor diesem Engagement zum Ausdruck. Der Einsatz für andere hält unsere Gesellschaft zusammen. Wie unter einem Brennglas zeigt sich das jetzt in der Krise. Für Millionen Menschen in den Vereinen gilt das aber immer: Ihr Engagement macht unser Land lebenswert. Ihnen gilt unser besonderer Dank und unsere Wertschätzung,“ erklärt Steineke.
Konkret wurden u. a. folgende Regelungen beschlossen: Die Übungsleiterpauschale wird von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr erhöht. Hiervon profitieren nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten. Darunter fallen auch Übungsleiter in Sportvereinen. Weiterhin wird die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro im Jahr erhöht. Die Ehrenamtspauschale gilt z.B. für Kassierer, Abteilungsleiter oder den Platzwart eines Vereins. Zudem wurde die Anhebung der Freigrenze für die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Betätigung einer gemeinnützigen Organisation auf 45.000 Euro sowie ein vereinfachter Zuwendungsnachweis bis 300 Euro beschlossen. „Gerade für die vielen Vereine und ehrenamtlichen Organisationen in unserer Region ist dies eine gute Nachricht,“ freut sich Sebastian Steineke. Die Regelungen sollen heute vom Bundesrat bestätigt werden.
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