CDU Stadtverband Neuruppin
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Sorge um Wahllokale: Gemeinden sind selbst zuständig

Lösungen können vor Ort gefunden werden

In der jüngsten Medienberichterstattung wurde die Sorge öffentlich, dass eine Neuregelung in der Bundeswahlordnung dazu führen könnte, dass kleine Wahllokale auf dem Land zur Bundestagswahl 2021 wegfallen könnten und dadurch die Wege länger werden. Unter anderem hat der ehemalige havelländische Landtagsabgeordnete Dieter Dombrowski darauf hingewiesen. Auch die Stadt Rheinsberg (Ostprignitz-Ruppin) hat hierzu ähnlich Stellung bezogen. Dem Bundestagsabgeordneten für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke, war das Problem bekannt. Deshalb hatte er sich schon frühzeitig an das zuständige Brandenburger Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) gewandt, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Dem Abgeordneten liegt nun eine Stellungnahme von Staatssekretär Dr. Markus Grünewald vor. „Hieraus geht hervor, dass letztlich die Gemeindebehörden selbst dafür zuständig sind, dafür zu sorgen, dass das Wahlrecht durch die Neuregelung nicht ausgehöhlt wird," erklärt Steineke.

Sebastian Steineke MdB, Fotograf Tobias KochSebastian Steineke MdB, Fotograf Tobias Koch
Die Wahlleiter von Bund und Land haben hier ebenso wie die Landesregierung keine Befugnis, Weisungen zu erteilen, so das MIK. "Die Gemeindebehörden entscheiden demnach weiterhin selbst über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlbezirke und die Einrichtung der Wahllokale," sagt Steineke. "Die Neuregelung dient insgesamt lediglich als Orientierung für Fälle, in denen sich die Gemeindebehörde z.B. bei der Abgrenzung der Wahlbezirke verschätzt hat, was aber durch entsprechende organisatorische Maßnahmen schon vorher zu vermeiden ist. Es ist auch nach Auffassung des MIK an den Kommunen selbst, hier eine praxisgerechte Lösung zu finden, die allen gerecht wird," so Steineke abschließend.