Land befürwortet Einrichtung eines Instrumentenflugbetriebes in Kyritz
Am 2. Dezember 2020 folgten die zuständigen Wahlkreisabgeordneten von Bund und Land, Sebastian Steineke und Jan Redmann, einem Hilferuf der Flugschule und des Luftfahrtunternehmens Ardex, das den Flughafen in Kyritz betreibt und dort unter anderem auch Verkehrspiloten ausbildet. In einem Vor-Ort-Gespräch schilderte das Unternehmen, dass die Möglichkeiten zur Landung um die Einrichtung eines sogenannten Instrumentenanflugverfahrens erweitert werden müssen, so dass der Flughafen auch bei schlechterer Sicht - also unter Zuhilfenahme der Fluginstrumente - angeflogen werden kann. Gegenwärtig ist das nicht möglich, da die Zulassung fehlt. Die bürokratischen und verwaltungsbedingten Hürden für die entsprechende Zulassung seien zu hoch. Steineke und Redmann haben sich diesbezüglich an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburgs gewandt. Das Ministerium hat nun mitgeteilt, dass der Bedarf vorhanden sei und das Vorhaben unterstützt werde.
Hierzu erklären Sebastian Steineke MdB und Jan Redmann MdL:
"Wir freuen uns, dass das zuständige Verkehrsministerium in Potsdam die Einrichtung eines Instrumentenflugbetriebes für den Verkehrslandeplatz Kyritz in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium nun befürwortet und in dem Zusammenhang die verkehrspolitische Bedeutung des Standortes hervorgehoben hat. Gerade in unserer Region im Nordwesten Brandenburgs hat der Flugplatz Kyritz ein Alleinstellungsmerkmal und besitzt ein hohes Entwicklungspotenzial im Sinne unserer Region. Die Erweiterung durch ein Instrumentenanflugverfahren würde für den Flugplatz neue Betätigungsfelder öffnen, zum Beispiel im Bereich der medizinischen Flüge für umliegende Krankenhäuser. Zudem ist eine Ansiedlung weiterer Unternehmen der Luftfahrtindustrie in und um Kyritz mehr als wahrscheinlich. Zuständig für die notwendige Änderung der Genehmigung ist die Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg. Dennoch muss auch das Bundesverkehrsministerium zustimmen. Voraussetzung für diese Zustimmung ist in der Praxis regelmäßig ein positives Votum des zuständigen Landesministeriums. Die ist nun erfolgt. Wir sind zuversichtlich, dass nun auch die weiteren Schritte hoffentlich bald erfolgen können.“
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