„Zu meiner Zustimmung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite erkläre ich, dass wir die dritte Welle nun schnellstmöglich brechen müssen, um weitere Todesopfer zu verhindern, unser Gesundheitssystem zu entlasten und für die Wirtschaft eine dringend notwendige Öffnungsperspektive zu ermöglichen. Es ist gut, dass der Bund nun einheitlich handelt, weil die Länder es in der Vergangenheit nur noch unzureichend und mit mäßigem Erfolg getan haben. Ich habe bei der Regelung zu den Ausgangssperren sowohl bezüglich der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung als auch des Nutzens nach der öffentlichen Anhörung Bedenken. Durch die regionale Verankerung und zeitliche Eingrenzung halte ich sie aber gerade noch für tragbar. Ich hätte mir insgesamt noch mehr Möglichkeiten gewünscht, auf die jeweilige regionale Situation (Stichwort: Hotspots) besser reagieren zu können. Dafür haben wir für den Kinder- und Jugendsport und für den Einzelhandel deutlich bessere Lösungen gefunden. Ich stimme dem Gesetzentwurf trotz der genannten Bedenken zu, weil wir ganz grundsätzlich eine bundeseinheitliche Notbremse brauchen, um der sich schon wieder erheblich zuspitzenden Situation in unseren Krankenhäusern Herr werden zu können.“
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