CDU Stadtverband Neuruppin
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Der Reisesicherungsfonds kommt

Rechtssicherheit für Reisende und Reiseunternehmen

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat gestern die geplante Einführung eines Reisesicherungsfonds gebilligt. Das Gesetz soll noch in dieser Woche im Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:
 
Jan-Marco Luczak: „Dank der großen Fortschritte beim Impfen können wir uns auf die Urlaubssaison freuen. Damit diese nicht ins Wasser fällt, schaffen wir den Reisesicherungsfonds. So müssen sich die Menschen keine Gedanken mehr über die Liquidität ihres Reiseveranstalters machen. Einen Albtraum wie 2019 bei der Pleite von Thomas Cook schließen wir damit aus. Für die Union war nicht akzeptabel, dass viele Hunderttausende Reisende in ihren Urlaubsorten festgesessen haben und am Ende der Steuerzahler die Kosten zu tragen hatte. Deswegen haben wir Druck gemacht und auf eine rasche Lösung in Form eines Reisesicherungsfonds gedrängt. Rechtzeitig zur beginnenden Urlaubszeit sorgen wir so für eine sorgenfreie Erholung.
 
Gerade kleinere und mittlere Reiseanbieter haben unter der Corona-Krise stark gelitten. Sie wollten wir zur Entlastung von einer Pflichtmitgliedschaft in dem Fonds ausnehmen, indem wir die ursprüngliche Umsatzschwelle für die Pflichtmitgliedschaft anheben. Dies war mit unserem Koalitionspartner leider nicht möglich. Durchsetzen konnten wir eine zweite Opt-Out-Möglichkeit bei Anbietern mit nur geringem Pauschalreise-Umsatz und einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro."
 
Sebastian Steineke: „Mit dem Reisesicherungsfonds schaffen wir endlich Rechtssicherheit für Reisende und Reiseunternehmen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch einige Verbesserungen erreichen. Die Höhe der Sicherheitsleistungen, die ein Fondsmitglied erbringen muss, wird von 7 Prozent - wie ursprünglich vorgesehen - zunächst auf 5 Prozent des Umsatzes der Reiseanbieter herabgesetzt. Damit setzen wir eine wesentliche Forderung der von der Corona-Pandemie stark gebeutelten Branche um. Die nachvollziehbare Bitte, dem Fonds von Beginn an Steuerfreiheit zu gewähren, war politisch und rechtlich nicht umsetzbar. Wenn die den Fonds tragende Gesellschaft als körperschafts- und gewerbesteuerbefreiter gemeinnütziger Zweckbetrieb ausgestaltet wird, kann ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Landesfinanzverwaltung gestellt werden. Ich gehe davon aus, dass die zukünftigen Gesellschafter auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hinwirken werden, um den Fonds zu entlasten."
Quelle: Unsplash | Angela CompagnoneQuelle: Unsplash | Angela Compagnone