CDU Stadtverband Neuruppin
Für die Zukunft unserer Heimat sind wir da!

Abgeordneter Steineke: "Wer keinen Verkauf der PRO Klinik will, muss für die Gemeinnützigkeit stimmen" - Patt im Sozialausschuss Keine Mehrheit für eine gemeinnützige Klinik-Holding

NEURUPPIN - Dem Ostprignitz-Ruppiner Landrat Ralf Reinhardt ist es gestern nicht gelungen, den Sozialausschuss des Kreistages von den Vorteilen einer gemeinnützigen Pro Klinik Holding zu überzeugen. Von sechs Ausschussmitgliedern stimmten drei dafür, die Gemeinnützigkeit in den Gesellschaftervertrag hineinzuschreiben. Die anderen drei waren dagegen.
Reinhardt wünscht sich die Gemeinnützigkeit für die Holding unbedingt, denn so gilt das bundesdeutsche Mitbestimmungsgesetz nicht. Der Betriebsrat will die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes, weil dann der Aufsichtsrat paritätisch besetzt werden muss – zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern. Das lehnt Reinhardt ab, weil dann der Einfluss des Kreistages als Gesellschafter schwinden würde. „Der Kreistag kann dann beschließen, wie er will – der Aufsichtsrat muss es nicht umsetzen.“ Die Gemeinnützigkeit der Klinik Holding will Reinhardt aber noch aus anderen Gründen. „Das wäre ein wirksamer Riegel vor eine drohende Privatisierung“, sagte er. Grund: Eine gemeinnützige Holding dürfe Gewinne nicht ausschütten. Das Geld müsste in die Rücklage oder für gemeinnützige Zwecke investiert werden. Damit sei solch eine Gesellschaft „nicht so attraktiv auf dem Markt wie ein Unternehmen, das alle Freiheiten hat.“ Zudem schreibe das Mitbestimmungsgesetz einen Arbeitsdirektor vor. Reinhardt: „Das wäre ein dritter Geschäftsführer, der natürlich entsprechend teuer ist.“ Um die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes geht es bei einem sogenannten Statusverfahren, das noch läuft. Das Landgericht Neuruppin hatte im August beschieden, dass in der Holding ohne ausgewiesene Gemeinnützigkeit ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat zwingend sei. Reinhardt hat als Aufsichtsratsvorsitzender der Holding dagegen Widerspruch beim Oberlandesgericht eingelegt – die Urteilsbegründung aber eher als Tipp verstanden. Dennoch: Auch wenn der Kreistag im Dezember für die Gemeinnützigkeit stimmt, habe dies keinen Einfluss auf das ausstehende Urteil des Oberlandesgerichtes. So detailliert wie am Nachmittag der Presse erklärte er dies in der Ausschusssitzung nicht. Dort wurde indes das Pferd von hinten aufgezäumt. Die Debatte fand erst nach der Abstimmung statt. Die Vorsitzende Ute Boehm wollte wissen, ob einer der Nein-Sager sein Veto begründen will. Walter Tolsdorf (CDU) monierte, sich rechtfertigen zu müssen, Marion Liefke (SPD) fühlte sich sogar unter Druck gesetzt. Beide verwiesen darauf, dass sie zu jenen Kreistagsabgeordneten gehörten, die den Landrat aufgefordert hatten, das Landgerichts-Urteil zu akzeptieren und den paritätischen Aufsichtsrat zu bilden. Das provozierte Sebastian Steinecke (CDU), für die Gemeinnützigkeit zu sprechen. „Wenn man den Klinik-Konzern nicht verkaufen will – und das wollen wir alle nicht – dann muss man das machen“, sagt er. (Von Kathrin Gottwald)