Mehr Rechte für Verbraucher auf Online-Marktplätzen
Das Bundeskabinett hat heute den Weg für weitere Regelungen des europäischen „New Deal for Consumers” in Deutschland freigemacht. Das Kabinett hat gleich zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen sowie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften beschlossen. Dazu können Sie den Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke, gerne wie folgt zitieren:
„Beide Gesetzentwürfe bringen zahlreiche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Die Gewährleistungsrechte für digitale Inhalte wie Musik- und Videodateien oder Apps und digitale Dienstleistungen werden deutlich gestärkt. Außerdem werden Dienstleistern umfangreiche Updateverpflichtungen auferlegt und Betreiber von Online-Marktplätzen müssen zukünftig schärfere Hinweis- und Transparenzpflichten beachten. Die Entwürfe der Bundesregierung sind eine gute Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen. Viele Rechtsgeschäfte zwischen Anbietern und Verbrauchern werden heutzutage gerade in den immer stärker wachsenden Digital- und Onlinebereichen geschlossen. Da ist es mehr als geboten, dass man das Verbraucherrecht entsprechend den neuen Begebenheiten anpasst und auf diese Bereiche ausweitet. Es ist gut, dass diese Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss kommen."
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