Notvertretungsrecht für Ehegatten im Krankheitsfall kommt
Wie der Bundestagsabgeordnete für den Nordwesten Brandenburgs, Sebastian Steineke, heute informiert, haben Bundestag und Bundesrat kürzlich das sogenannte „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten im Krankheitsfall beschlossen. „Damit kann ein Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für den anderen Ehegatten Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist,“ so Steineke. Nach bisherigem Recht ging das nicht, auch wenn die Lage noch so akut ist. „Viele dachten, dass das Notvertretungsrecht jetzt schon selbstverständlich der Fall war. Dies ist ein Irrtum. Nun haben wir das gesetzlich festgeschrieben und Rechtssicherheit geschaffen,“ sagt Steineke. Das Thema sei für den Alltag der Menschen immer wieder wichtig. Ab dem 1. Januar 2023 soll das „Notvertretungsrecht“ gelten.
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